Führerscheinklasse A, A2, AM
Klasse A
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einem Hubraum von mehr als 50 cm³ oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h
(Motorleistung von mehr als 35 kW oder Verhältnis der Leistung zum Gewicht (Leermasse) mehr als 0,2 kW/kg)
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse B) mit
- einer Leistung von mehr als 15 kW oder mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem
- Hubraum von mehr als 50 cm³ (bei Verbrennungsmotoren) oder
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und
- einer Leistung von mehr als 15 kW
Klasse A2
Krafträder – Zweiräder, auch mit Beiwagen – mit
- einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max. 0,2 kW/kg
Klasse AM
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) – Zweiräder, auch mit Beiwagen – (bisher Klasse M) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und
- einer elektrischen Antriebsmaschine oder einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder
- einer maximalen Nenndauerleistung bis zu 4 kW im Falle von Elektromotoren
Dreirädrige Kraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) oder
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren)
Vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (bisher Klasse S) mit
- einer bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h und
- einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ (bei Fremdzündungsmotoren) bzw.
- einer maximaler Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW (bei anderen Verbrennungsmotoren) oder
- einer maximaler Nenndauerleistung von nicht mehr als 4 kW (bei Elektromotoren) und
- Leermasse von nicht mehr als 350 kg (ohne Masse der Batterien im Falle von Elektrofahrzeugen)
Quelle: TÜV Nord